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Sehr geehrte Eltern,

bitte beachten Sie folgendes Prozedere, wenn Sie Ihr Kind krankmelden:

Senden Sie am ersten Tag eine E-Mail an die Klassenleitung und die stellv. Klassenleitung (E-Mail-Adressen des Kollegiums) und setzen Sie das Sekretariat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) in Kopie.

Bei der Rückkehr in die Schule muss die Schülerin oder der Schüler der Klassenleitung bzw. der Tutorin oder dem Tutor eine Erklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (z.B. Krankheit) ergeben.

Hinweis für die Oberstufe: Im Fall eines versäumten Klausurtermins in der Oberstufe (Q1-Q4) muss ein ärztliches Attest innerhalb von drei Unterrichtstagen nach dem versäumten Klausurtermin im Original bei der Oberstufenkoordination eingegangen sein. Dies gilt auch für einen versäumten Abgabetermin einer Klausurersatzleistung.